Schulgeld
Das Schulgeld wird als Familienbeitrag erhoben – unabhängig von der Anzahl der Kinder, die aus einer Familie unsere Schule besuchen. Die geltende Schulgeldregelung steht in Einklang mit zentralen pädagogischen Grundwerten wie Integration, Solidarität und Eigenverantwortung. Konkret heisst das: Die Eltern zahlen nicht bloss Schulgeld, um die Leistungen der Schule für ihre eigenen Kinder abzugelten. Sie integrieren sich vielmehr in eine Schulgemeinschaft, um miteinander Verantwortung für das Weiterbestehen der Schule und die Sicherung ihrer Qualität zu übernehmen. Sie verhalten sich solidarisch und ermöglichen so auch Kindern aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen den Schulbesuch.
Beim Eintritt in die Schulgemeinschaft findet nach der pädagogischen Aufnahme auch eine finanzielle / organisatorische Aufnahme in Form eines Gesprächs statt. In diesem Gespräch wird den neu eintretenden Eltern die Schulgeldregelung im Detail erklärt und die individuelle finanzielle Situation wird besprochen. Die erste «Familienbeitragsvereinbarung» wird gemeinsam ausgefüllt und so das Schulgeld für das erste Jahr definiert und vereinbart.
Berechnung des Schulgelds
Das Schulgeld wird jährlich auf Basis der aktuellen Steuererklärung berechnet. Grundlage sind:
- 15 % des massgeblichen Einkommens
- 0.6 % des steuerbaren Vermögens
Detailliertere Angaben entnehmen Sie dem Dokument Schulgeldregelung.